Ihr Weg zu uns
Patientenaufnahme
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Aufenthalt in unserer Privatklinik Hubertus.
Gerne stehen wir Ihnen persönlich unter 0800 / 7 234 005 für ein Beratungsgespräch zur Aufnahme oder für weitere Fragen zur Verfügung. Selbstverständlich können Sie uns auch schriftlich per Email kontaktieren.
Stationärer Aufenthalt für Privatversicherte, Beihilfeberechtige und Selbstzahler:
Aufgenommen werden Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Die Kosten der verschiedenen Leistungen werden in der Regel nach vorheriger Beantragung von der jeweiligen Versicherung (auch Beihilfe) erstattet.
Vereinbarung Ihres Aufnahmetermins und weitere Schritte
Um die Zeit bis zu Ihrer Aufnahme möglichst kurz zu halten, reservieren wir Ihnen umgehend nach Kontaktaufnahme einen Aufnahmetermin und unterstützen Sie bei Bedarf gerne bei der Beantragung Ihrer Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung oder ggf. Beihilfe.
Sofern den Untersuchungsergebnissen (Befunden) Ihres behandelnden Arztes (im Idealfall Facharzt für Psychiatrie oder Psychotherapeutische Medizin) die medizinische Notwendigkeit einer stationären Behandlung zu entnehmen ist, können Sie mit einer verbindlichen Leistungszusage durch Ihre private Krankenversicherung rechnen. Bitte stellen Sie vor einer geplanten Klinikaufnahme rechtzeitig einen Antrag auf Leistungszusage bei Ihrer privaten Krankenversicherung.
Selbstverständlich unterstützen wir Sie hierbei. Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Sofern Sie dies wünschen, steht Ihnen unsere Ärztliche Leitung gerne für ein individuelles Vorgespräch zur Verfügung. Nehmen Sie hierzu bitte direkt Kontakt mit uns auf.
Allgemeine Informationen zur Privatklinik Hubertus:
Unsere Klinik ist als Private Krankenanstalt entsprechend § 30 GWO konzessioniert und ist ein Krankenhaus im Sinne des §107 Abs. 1 SGB V. Wir erfüllen die Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit (Träger: Panorama Fachklinik GmbH & Co. KG). In unserer Privatklinik führen wir ausschließlich stationäre Akut-Krankenhausbehandlungen durch, wobei die Bundespflegesatzverordnung keine Anwendung findet. Rehabilitationsmaßnahmen für Privatversicherte werden nicht durchgeführt.
Gesundheitspartner der HUK-Coburg und der VRK
Unsere Klinik hat mit der HUK-COBURG und dem Versicherer im Raum der Kirchen einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Gerne informieren wir Sie über alle Details dieser Kooperation und alle weiteren notwendigen Schritte in einem persönlichen Gespräch.
Rehabilitationsmaßnahmen für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung
Allgemeine Informationen zur Rehabilitationsklinik:
In unserer Rehabilitationsklinik (Träger: Panorama Fachklinik Verwaltungs GmbH) werden Rehabilitationsmaßnahmen für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 40 / SGB V und Vorsorgemaßnahmen nach § 23 / SGB V (entsprechend Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V) durchgeführt.
Informationen zur Aufnahme in der Rehabilitationsklinik:
Für eine Rehabilitationsmaßnahme ist es nötig, dass Ihr behandelnder Haus- oder Facharzt mit Ihnen einen Antrag auf Rehabilitationsmaßnahme bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung stellt. Bei der Antragsstellung sollte bereits Ihr Wunsch vermerkt sein, die Maßnahme in der Panorama Fachklinik GmbH durchzuführen. Sobald Ihre Krankenkasse eine Kostenübernahme zugesichert hat, können wir Ihnen einen Aufnahmetermin mitteilen.
Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung mit Ansprüchen gegenüber der Rentenversicherung können einen Antrag auf Rehabilitationsmaßnahme direkt bei der Rentenversicherung, einer Servicestelle oder Ihrer Krankenkasse stellen. Allerdings möchten wir Sie darauf hinweisen, dass eine Einweisung durch den Rentenversicherungsträger in unser Haus nur in Ausnahmefällen erfolgt.
Rufen Sie uns an. Bei allen Fragen und Problemen rund um die Beantragung eines Aufenthalts in den Panorama Fachkliniken ist Ihnen unser kostenloser und unverbindlicher Patientenservice gerne behilflich.