"Chancen zur Veränderung": Stationäre Aufenthalte über mehrere Monate sind kaum mehr finanzierbar. Es gilt, über eine effizientere Therapie die Behandlungszeiten abzukürzen.
Nach Inkrafttreten der dritten Stufe der Gesundheitsreform am 1. Juli 1997 steht das Kur und Rehawesen vor einem Umbruch. Vor dem Hintergrund, daß in den letzten vier Jahren das Ausgabenvolumen für ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen (einschließlich Kuren) von drei Milliarden DM auf knapp 5,1 Milliarden DM, also um 70 Prozent, gestiegen ist und sich damit die durchgeführten medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen von rund 850000 auf mehr als eine Million erhöht haben, hat der Gesetzgeber einschneidende Sparmaßnahmen verfügt. Die daraus folgenden zahlreichen Diskussionen haben aber im wesentlichen nur Besitzstandswahrung im Auge und verlieren sich in gegenseitigen Schuldzuweisungen. Die Politiker machen die Kassen verantwortlich, die Krankenkassen die Politik, und die Ärzte sowie Kurund Rehabilitationseinrichtungen machen sowohl die Politiker als auch die Kassen für den Mißstand verantwortlich.